Stromvergütung nach dem EEG
Das EEG - Erneuerbare Energien-Gesetz
Stromvergütung nach dem EEG (Erneuerbare Energien-Gesetz)
- Ab 1. August 2004 ist das modifizierte EEG in Kraft getreten. - In Abhängigkeit von Größe und eingesetzten Substraten werden Biogasanlagen für 20 Jahre gefördert. - Mehrere Bonusregelungen für z. B. die ausschließliche Verwendung von nachwachsenden Rostoffen wie Gülle und /oder Schlempe aus landwirtschaftlichen Brennereien (NaWaRo-Bonus) eingeführt worden (siehe Tabelle). - Der järhlichen Einspeisesatz verringert sich um 1,5 % für jede neu Inbetrieb genommene Anlage.
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