Stromvergütung nach dem EEG

Das EEG - Erneuerbare Energien-Gesetz

Stromvergütung nach dem EEG (Erneuerbare Energien-Gesetz)

- Ab 1. August 2004 ist das modifizierte EEG in Kraft getreten.
- In Abhängigkeit von Größe und eingesetzten Substraten werden
   Biogasanlagen für 20 Jahre gefördert.
- Mehrere Bonusregelungen für z. B. die ausschließliche Verwendung
   von nachwachsenden Rostoffen wie Gülle und /oder Schlempe aus
   landwirtschaftlichen Brennereien (NaWaRo-Bonus) eingeführt
   worden (siehe Tabelle).
- Der järhlichen Einspeisesatz verringert sich um 1,5 % für jede neu
   Inbetrieb genommene Anlage.

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