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Sicherheitsbeleuchtung

Die Versorgung von Beleuchtungsanlagen erfolgt im Normalfall aus dem Netz. Wenn es aber durch Ausfall der Allgemeinbeleuchtung zu Schäden körperlicher oder wirtschaftlicher Natur kommen kann, ist der Einsatz einer Sicherheitsbeleuchtung erforderlich.

Die Sicherheitsbeleuchtung erhellt mit einer vorgeschriebenen Mindestleuchtstärke bei Störungen der Stromversorgung der allgemeinen Beleuchtung Räume, Arbeitsplätze und besonders Rettungswege während betrieblich erforderlichen Zeiten.

So liegen für Sicherheitsbeleuchtungsanlagen Vorschriften gemäß VDE 0108 (Allgemeiner Bereich) und VDE 0100/710 (Krankenhausbereich) vor.

Je nach kundenspezifischem Bedarf  werden Systeme mit entweder Einzel-, Gruppen- oder Zentralbatterien geplant und eingesetzt.

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